Kinder haben Rechte
Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 definiert Kinder und Jugendliche
erstmals als TrägerInnen von eigenständigen Rechten und legt Grundrechte dar, die völkerrechtlich
verbindlich sind. Sie gilt für alle Kinder und Jugendlichen auf der Welt bis zum Alter von 18
Jahren. Dies sind Versorgungs-, Entwicklungs-, Schutz- und Mitbestimmungsrechte. Der Forderung nach
dem Recht auf gewaltfreie Erziehung wurde in Deutschland 2000 mit dem Gesetz zur Ächtung von Gewalt
in der Erziehung (§ 1631 Absatz 2 BGB) nachgekommen. Unser Ortsverband war maßgeblich daran
beteiligt, dass dieses Gesetz auf den Weg gebracht wurde.
Die Rechte der Kinder sind der Maßstab unseres täglichen
Handelns. Wir arbeiten daran, Gesetze und die Kinderrechtskonvention auch im Bewusstsein und im
Verhalten der Menschen zu verankern.





