Kinder haben Rechte

Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 definiert Kinder und Jugendliche erstmals als TrägerInnen von eigenständigen Rechten und legt Grundrechte dar, die völkerrechtlich verbindlich sind. Sie gilt für alle Kinder und Jugendlichen auf der Welt bis zum Alter von 18 Jahren. Dies sind Versorgungs-, Entwicklungs-, Schutz- und Mitbestimmungsrechte. Der Forderung nach dem Recht auf gewaltfreie Erziehung wurde in Deutschland 2000 mit dem Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung (§ 1631 Absatz 2 BGB) nachgekommen. Unser Ortsverband war maßgeblich daran beteiligt, dass dieses Gesetz auf den Weg gebracht wurde.

Die Rechte der Kinder sind der Maßstab unseres täglichen Handelns. Wir arbeiten daran, Gesetze und die Kinderrechtskonvention auch im Bewusstsein und im Verhalten der Menschen zu verankern.